Hochschulzugangsberechtigung

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Bei einer Hochschulzugangsberechtigung handelt es sich um eine Berechtigung, die einen Anspruch auf Zulassung zu einem Studium begründet.

In Deutschland zählen die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife an deutschen Auslandsschulen sowie Nachweise aus der ehemaligen DDR (einschließlich Ost-Berlin) über Vorbildungen als Hochschulzugangsberechtigung.

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Allgemeine Hochschulreife

Zum Studium für alle Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen berechtigen in allen Bundesländern die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife. Ein Hochschulzugangsberechtigung vermitteln dabei Zeugnisse von Gymnasien (auch Abendgymnasien), Zeugnisse von Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Zeugnisse von Kollegs sowie Zeugnisse zu bestandenen Abschlussprüfungen an Fachhochschulen.

Fachgebundene Hochschulreife

Eine Hochschulzugangsberechtigung stellen alle Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife dar. Sie berechtigen zum Studium für bestimmte und exakt festgelegte Studiengänge. Diese eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung kann auf verschiedenen Wegen (z. B. Zeugnis über Fachhochschulreife an Fachakademien, Zeugnis über fachgebundene Hochschulreife an Fach- oder Berufsoberschulen) erworben werden.

Nachweise über Vorbildungen aus der ehemaligen DDR und Ost-Berlin

Je nach Bundesland gelten Nachweise über Vorbildungen, die vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR und Ost-Berlin erworben wurden, als Hochschulzugangsberechtigung. Entsprechend den Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Studium absolviert werden soll, muss diese Hochschulzugangsberechtigung meist noch im Rahmen eines so genannten Immatrikulations- und/ oder Zulassungsverfahrens anerkannt werden.

Allgemeine Hochschulreife deutscher Auslandsschulen

In der Regel werden Zeugnisse zur allgemeinen Hochschulreife, die an deutschen Schulen im Ausland erworben wurden, als Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge an Universitäten oder Fachhochschulen anerkannt. Sie sind damit der in Deutschland erworbenen, allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt.

Im § 27 des Hochschulrahmengesetzes ist die Hochschulzugangsberechtigung und deren Voraussetzungen geregelt. Nach diesem Gesetz hat jeder Deutsche das Recht auf Zulassung zu einem Hochschulstudium. Auch Staatsangehörigen eine EU-Mitgliedsstaates wird – sofern sie alle erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können – eine Hochschulzugangsberechtigung gewährt.

Obwohl die Hochschulzugangsberechtigung per Gesetz geregelt und definiert ist, ist sie nicht mit dem Recht auf einen unmittelbaren Zugang zu einem Studium verbunden. Die Voraussetzungen für ein Studium sind in der Regel von der jeweiligen Hochschule und deren Bewerbungs- und Auswahlverfahren abhängig. Vor allem bei künstlerischen sowie musikalischen Studiengängen ist eine Zulassung zum Studium oft auch aufgrund der künstlerischen Begabung ohne Hochschulzugangsberechtigung umsetzbar. Manchmal besteht auch ohne Abitur die Möglichkeit eines Studiums. In diesen Fällen handelt es sich um fachgebundene Studiengänge, die zwar ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber aufgrund der entsprechenden beruflichen Qualifikation absolviert werden können.
Der Nachweis über die Qualifikation für ein Studium erfolgt immer in Form des erfolgreichen Abschlusses einer Schulbildung, die auf ein Studium vorbereitet. Für Berufstätige wurde zum 6. März 2009 eine einheitliche Regelung für den Zugang zu Hochschulen getroffen.

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