Ratenkredit

Ein Ratenkredit ist ein Darlehen über eine bestimmte Summe und wird von Kunden oft dazu benutzt Beträge zu finanzieren, die entweder unter der Mindestsumme von Sonderkreditarten liegen  (Studentendarlehen / Autokredit), oder einem Zweck dienen der nicht mit einem solchen Darlehen vereinbar ist.

Ein klassisches Beispiel ist die Finanzierung eines Autos, oder einer WG-Einrichtung über einen Ratenkredit / Konsumentenkredit. So ist beispielsweise die Kaufhausfinanzierung (Ratenzahlung in Kaufhäusern) ebenfalls ein Ratenkredit, wobei die Zinsen oftmals über einem Ratenkredit der Onlinebanken liegen.

Anbei erhalten Sie Informationen über wichtige Bausteine eines Ratenkredites / Konsumentenkredites für Studenten:

Monatliche Belastung bei einem Ratenkredit:

Die monatliche Belastung ist bei einem Ratenkredit / Konsumentenkredit immer gleich, so beinhaltet die monatliche Rate die Tilgung und die Zinsen. Eine Stundung / Aufschiebung der Ratenzahlung wie bei einem Studentendarlehen ist nicht möglich, meist beginnt die Rückzahlung direkt mit der Auszahlung.

Eventuelle Sicherheiten:

Im Rahmen eines Ratenkredit / Konsumentenkredites kann die Bank in Abhängigkeit der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Studenten eine Sicherheit fordern.

Lohn- und Gehaltsabtretung:

Auch bei Studenten die einen Teilzeitjob ausüben wird meist bereits standardgemäß eine Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart. Diese Abtretung bedeutet, dass sofern der Student mit der Rückzahlung in Verzug ist, die Bank berechtigt ist sich an den Arbeitgeber zu wenden und sein Gehalt zu pfänden. Diese Regelung trifft auf Studenten jedoch nur teilweise zu. Im Rahmen einer Gehaltspfändung muss sich die Bank an die Pfändungsfreigrenzen halten. Diese besagt lt. § 850c ZPO, dass sofern die monatlichen Gehälter unter 989€ liegen, keine Pfändungen vorgenommen werden dürfen. Beträge die diesen Grenze überschreiten werden anteilsmäßig gepfändet.

Bürgschaft:

Bei einer Bürgschaft bürgt ein Dritter für die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.

 Sollte der Kreditnehmer nicht in der Lage sein die Forderung zu begleichen, tritt an dessen Stelle der Bürge ein. 

Restschuldversicherung für Ratenkredite:

Ist im eigentlichen Sinne keine Sicherheit, wird aber von vielen Banken bei Ratenkrediten / Konsumentenkrediten vereinbart, dient somit der Bank als auch dem Kunden als Sicherheit.

Bei der Restschuldversicherung wird eine Versicherung gegen vorzeitigen Tod, Krankheit, oder Arbeitslosigkeit abgeschlossen. Sollte der Kunde während der Kreditlaufzeit vom Recht des Ablebens gebrauch machen wird die Restschuld durch die Versicherung getilgt. Im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden die Raten durch die Versicherung übernommen.

Kündigung:

Der Student hat das Recht den Ratenkredit frühestens sechs Monate nach der Auszahlung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Bank darf jedoch rein rechtlich eine Gebühr für die Kündigungsbearbeitung verlangen und ist nicht verpflichtet, sofern angefallen, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen.

Die Bank darf dem Kunden nur kündigen wenn:

  1. mindestens zwei aufeinander folgende Raten ganz oder teilweise in Verzug sind

  2. Ratenrückstände von mind. 5-10 Prozent vorliegen (abhängig von der Laufzeit)

  3. die Bank zwei mal gemahnt hat und die Kündigung des Ratenkredites dem Studenten angedroht hat

Ratenkredite-Vergleich:

Neben den klassischen vor Ort präsenten Bank nutzen Studenten verstärkt das Angebot von Onlinebanken für Ratenkredite. Diese bieten folgende Vorteile:

Alle Angaben ohne Gewähr