BAFÖG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, dass die Schülern/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen zustehende staatliche Unterstützung während der Ausbildungszeit regelt. Die Abkürzung wird sowohl für das Gesetz als Bestandteil des Sozialgesetzbuches als auch für die Förderung finanzieller Art verwendet. BAföG gibt es seit dem Jahr 1971, als es zur Etablierung von Chancengleichheit in der Bildung geschaffen wurde und die seit 1957 bestehende Studienförderung nach dem Honnefer Modell ablösen sollte. Seitdem hat das Gesetz zahlreiche Veränderungen erfahren, die Förderung wurde zunächst immer stärker eingeschränkt (ein Tiefpunkt war 1998 erreicht), bevor die Förderungsgelder nach 2001 wieder schrittweise erhöht wurden. Dennoch ist das BAföG kontinuierlicher Überarbeitung unterworfen, und aus dem einstigen Vollzuschuss (die Fördergelder mussten in den 1970er Jahren nicht zurückgezahlt werden) ist ein Teilzuschuss mit Teildarlehen geworden. Auch die Zielgruppe der durch die Gelder Geförderten hat sich verändert: Waren es anfangs nur die Studierenden aus sozial schlechter gestellten Bevölkerungsschichten, so gibt es inzwischen auch das Schüler-BAföG und das Meister-BAföG sowie an das BAföG gekoppelte monatliche Zuschüsse für besonders begabte Studierende und Schüler/Schülerinnen. Bachelor- und Masterstudiengänge werden inzwischen ebenfalls gefördert, und das Alter der Förderungshöchstdauer ist heraufgesetzt worden. AuslandsBAföG kann seit 2001 bezogen werden, wenn Studierende ein oder mehrere Semester im Ausland verbringen und dennoch an einer deutschen Universität oder Hochschule eingeschrieben sind.

Anspruch

... auf BAföG haben neben deutschen Studierenden und Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende. Das betrifft Menschen, die bereits seit einiger Zeit in der Bundesrepublik leben, eine entsprechende Erlaubnis besitzen und die studienrelevanten Leistungen nachweisen können. Momentan ist es so, dass alle Studierenden, Schüler/Schülerinnen und Auszubildenden vor Beginn der Ausbildungsaufnahme jünger als 30 Jahre sein müssen, um Gelder zur Ausbildungsförderung beziehen zu können. Sind diese Kriterien erfüllt, wird der Bedarf ermittelt. Können die zu erwartenden Kosten nicht durch andere Einnahmen wie Unterstützung von Ehegatten und Eltern, eigenem Vermögen und Einkommen gedeckt werden, dann besteht tatsächlich ein Anspruch auf BAföG, und die Leistungshöhe wird ermittelt.

In welcher Höhe wird gefördert?

Das ist ganz unterschiedlich. Es hängt von der Wohnsituation des BAföG-Berechtigten/der BAföG-Berechtigten ab, von den zu erwartenden Lebenshaltungskosten und vorhandenen Geldern wie Unterstützung von Eltern und Ehegatten, Vermögen und Einkommen ab. Im Haushalt lebende Kinder werden in die jeweilige Rechnung einbezogen, ebenso die Höhe der Wohnnebenkosten und Sonderausgaben, die aufgrund chronischer Krankheiten oder Behinderungen zustande kommen. Auslands-BAföG wird anders berechnet als Inlands-BAföG. Der Bedarfssatz für Inlands-BAföG ist seit 2010 auf 670 Euro monatlich festgelegt, darin sollten alle anfallenden Kosten enthalten sein. Dennoch kann es sein, dass - aufgrund besonderer Umstände und weil der Bedarfssatz pauschal festgelegt ist - Kosten für Wohnung und Wohnnebenkosten nicht gedeckt sein. In diesem Fall kann eine zusätzliche Förderung beim Jobcenter des Wohnortes beantragt werden.

Wie wird der Förderungssatz ermittelt?

Die Ermittlung der genauen Höhe der Fördergelder ist etwas kompliziert. In die Rechnung fließen Einkommen von Eltern und Ehegatten ein, aber auch deren eigener Bedarf aufgrund jüngerer Kinder und eigener Kinder in der Ausbildung. Die Höhe der Fördergelder wird nicht aufgrund des monatlichen Verdienstes, des tatsächlich zur Verfügung stehenden Geldes oder dergleichen ermittelt, sondern aufgrund der Einkommenssteuererklärung des Vorjahres. Sind Hypotheken abzuzahlen, bestehen Schulden oder andere nicht steuerrelevante Belastungen, werden diese bei der Berechnung der Höhe der Fördergelder nicht berücksichtigt. Das gilt für Einkommen und Vermögen des Förderungsberechtigten ebenso wie für die Einkommen von Ehegatten/Lebenspartnern und den Eltern, denn grundsätzlich sind diese zur Unterstützung verpflichtet. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, die die Zahlung eines elternunabhängigen BAföG ermöglichen.

Das Prozedere

Zum Thema BAföG gibt es an den Universitäten und Hochschulen, beim Jobcenter, in Schulen und Wohnheimen viele Informationen. Keine öffentliche Bibliothek kommt ohne die entsprechenden Ratgeber aus, und auch im Internet ist viel veröffentlicht worden. Relevante Informationen über einen bestehenden oder eben nicht bestehenden Förderanspruch erhalten Sie jedoch nur nach Ausfüllen der entsprechenden Unterlagen beim zuständigen BAföG-Amt. Das ist meist dem Studentenwerk oder der Universitätsverwaltung/Hochschulverwaltung zugeordnet und dementsprechend am Ausbildungsort beziehungsweise Studienort zu finden. Da sich die Bestimmungen zur Berechnung der Ausbildungsförderung immer wieder ändern, sind schriftliche Ratgeber eigentlich wertlos - denn ein Buch, dass im Jahr 2010 eine Erstveröffentlichung erfahren hat, kann die letzten Änderungen vom Oktober 2010 noch nicht berücksichtigen: Die Recherche des Autoren/der Autorin liegt länger zurück. Aktuelle Informationen können Sie dagegen im Internet finden. Für einen groben Abriss hinsichtlich der historischen Entwicklungen, des allgemeinen Förderungsanspruches und der Funktionen von BAföG reicht es aus, den entsprechenden Artikel bei Wikipedia zu lesen. Alle weiteren Informationen sollten jedoch von den Seiten der staatlichen Förderstellen eingeholt werden:

http://www.bafoeg.bmbf.de/

Verbindliche Informationen gibt allerdings erst das Amt am Ausbildungs- oder Studienort, das auch die benötigten Formulare bereitstellt und gegebenenfalls beim Ausfüllen hilft. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Fördergelder bemühen, denn die Bearbeitung des Antrags nimmt einige Zeit in Anspruch.
Stand 11/2011


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