Der Bildungsscheck NRW

Das aus den Geldern des ESF (Europäischer Sozialfonds) im Jahre 2006 von der Landesregierung NRW eingerichtete Projekt Bildungsscheck NRW fördert einerseits Weiterbildungsmaßnahmen, die individuell für jene Beschäftigte vorgesehen sind, die wenig aussichtsreiche Chancen am Arbeitsmarkt haben. Andererseits werden kleinere und mittlere Unternehmen in die Förderungsmaßnahme einbezogen, denen daran gelegen ist, ihre Mitarbeiter(innen) zu einer höheren Qualifikation zu führen. Weiterbildungsmaßnahmen und deren Kosten werden zu 50 Prozent (bis zu 500 Euro) mit dem Bildungsscheck NRW gefördert. Bis Mitte 2011 waren nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereits um die 300.000 individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und über 40.000 Betriebe in Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck NRW gefördert. Die Berechtigung zum Bildungsscheck NRW begrenzt sich dabei auf Interessenten, die weder im bereits angelaufenen Jahr noch im Jahr davor eine beruflich orientierte Weiterbildungsmaßnahme wahrgenommen haben. Motivation für die Einrichtung des Weiterbildungsprojekts war für die Landesregierung vor dem Hintergrund des künftigen drohenden Fachkräftemangels die Zukunftsaufgabe einer zielgerichteten Qualifizierung der Beschäftigten im Lande, die sowohl individuell als auch unternehmensbezogen ausgerichtet sein sollte.

Die individuelle Förderung der Beschäftigten

Beschäftigte, die bislang wenig Aussichten auf eine berufliche Weiterentwicklung hatten, sollen durch den Bildungskredit NRW beruflich so weiter qualifiziert werden, dass sie mit beruflich übergreifenden "Schlüsselqualifikationen", also zum Beispiel mit verbesserten sprachlichen Kenntnissen, mit grundlegenden oder auch zusätzlich benötigten Wissenselementen zur EDV oder rationelleren Techniken des Lernens und Arbeitens in verschiedenen Berufen, die entsprechend qualifiziertes Personal benötigen, arbeiten können. Das bedeutet aber auch, dass Maßnahmen, die sich lediglich als Anpassungsvorgänge an konkrete Arbeitsplätze verstehen, nicht gefördert werden. Als Beispiel wird von der Landesregierung NRW genannt, dass u. a. Maschinensteller, die für die Bedienung der Maschinen am Arbeitsplatz geschult werden, nicht im Förderungsprogramm für Bildungsschecks einbezogen sind. Gefördert werden durch den Bildungsscheck NRW werden Arbeitnehmer(innen) mit bislang geringen beruflichen Möglichkeiten, die mit dem Bildungsscheck als Förderungsmaßnahme für die Weiterbildung deutlich gestiegene Chancen am Arbeitsmarkt erhalten sollen. Der Kreis der geförderten Beschäftigten bezieht sich dabei auf Menschen ohne beruflichen Abschlüsse und solche, die seit über vier Jahren aus dem Ausbildungsberuf ausgeschieden sind, aber auch auf Beschäftigte, die befristet arbeiten oder als Zeitarbeitnehmer(innen) tätig sind. Auch für Wiedereinsteiger in Berufe oder über 50-jährige Beschäftigte ist diese Maßnahme gedacht.

Förderung von Unternehmen und freiberuflich Tätigen mit dem Bildungsscheck

Freiberufler und Kleinstunternehmen, die nicht mehr als zehn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, haben bis zu fünf Jahre nach Unternehmungsgründung die Möglichkeit, mit maximal fünf Bildungsschecks im Jahr Berücksichtigung zu finden. Falls diese Unternehmen Mitarbeiter(innen) beschäftigen, deren Berufschancen, wie sie oben beschrieben wurden, gering sind, kann die Anzahl der zu vergebenden Bildungsschecks entsprechend erhöht werden. Ferner können kleinere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter(innen) beschäftigen, für Weiterbildungsmaßnahmen, die Mitarbeiter(innen) beruflich qualifizieren wollen, zwanzig Bildungsschecks jährlich beanspruchen. Allerdings müssen diese Unternehmen mindestens die Hälfte der geförderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem genannten Personenkreis mit verminderten beruflichen Aussichten beziehen.

Beratung und weitere Informationsquellen:

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In den Beratungsstellen, die in einigen Regionen von Nordrhein-Westfalen, u.a. bei Volkshochschulen, Wirtschaftskammern oder "Weiterbildungsnetzwerken", eingerichtet worden sind, werden mögliche Berechtigte über Voraussetzungen zum Bezug von Bildungsschecks ausgiebig informiert und beraten. Zudem sind die Beratungsstellen darauf vorbereitet, Angebote und Anbieter zu
Weiterbildungsmaßnahmen vorzustellen und bei der Auswahl entsprechende Hilfe zu leisten. Für interessierte und anspruchsberechtigte Betriebe, wie sie oben näher beschrieben wurden, bezieht sich die Beratung auch auf Fragen, die den Bedarf an Qualifikationsmaßnahmen und den damit verbundenen Qualifizierungsansätzen hinsichtlich der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreffen. Nach dem Beratungsvorgang kann der Bildungsscheck ausgestellt und beim entsprechenden Weiterbildungsträger als Verrechnungsscheck eingelöst werden. Die Beratung ist im Übrigen für jeden Interessenten obligatorisch.

Weitergehende Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung (nrw.de). Die Seite bietet die Möglichkeit, über die Eingabe des Ortes die gewünschte Beratungsstelle schnell und komfortabel aufzufinden. Darüber hinaus enthält die Seite eine Fülle an zusätzlichen Informationsmöglichkeiten, die Fragen zum Bezug des Bildungsschecks aufgreifen. Überdies wird ein telefonischer Service mit dem Servicecenter der NRW-Landesregierung angeboten, in denen persönliche Fragen geklärt werden können. Der Telefonservice kostet allerdings neun Cent pro Minute fürs Festnetz.

Fazit

Besonders für beruflich wenig Qualifizierte erscheint der Bildungsscheck NRW eine solide Möglichkeit zu bieten, sich mit mehr finanzieller Absicherung dem Auf- und Ausbau der beruflichen Weiterqualifizierung zu widmen. Auch kleinere Unternehmen sollten dieses Angebot zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten wahrnehmen, denn besser ausgebildete Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sind für den Unternehmenserfolg von überragender Wichtigkeit. Ob das Projekt Bildungskredit auch langfristig dazu beiträgt, den zu erwartenden Fachkräftemangel zu lindern, wie es die Landesregierung NRW annimmt, kann sich nur langfristig zeigen.


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