WeGebAU

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Hinter der etwas kryptischen Abkürzung WeGebAU verbirgt sich eine höchst sinnvolle Initiative zur Weiterbildung, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird und ihren Schwerpunkt auf niedrig qualifizierte Arbeitnehmer einerseits und ältere Arbeitnehmer andererseits legt. Das Kürzel WeGebAU steht dabei für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen".

Die Zielsetzung dieser Maßnahme ist es auch, dem in vielen Bereichen durch die demographische Entwicklung drohenden Facharbeitermangel entgegen zu arbeiten, indem bisherige Anlernkräfte ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmer, die in einem anderen als ihrem ursprünglich erlernten Beruf tätig sind, zu qualifizierten Fachkräften weiterzubilden.

Es liegt auf der Hand, dass höher qualifizierte Mitarbeiter auch ein geringeres Risiko tragen, von schnellen Entlassungen auf Grund von konjunkturellen Entwicklungen betroffen zu werden. Von der Weiterbildung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Arbeitnehmer können sich erfolgreich weiterbilden ohne ihre derzeitige Anstellung kündigen zu müssen und die beteiligten Arbeitnehmer erhalten für die Ausfallzeiten ihrer Mitarbeiter während der Fortbildung eine finanzielle Kompensation.

Welche Personen sind im nach WeGebAU förderfähig:

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass nur Personen mit einer gewissen Länge der Betriebszugehörigkeit im Sinne der WeGebAU-Initiative förderfähig sind, haben tatsächlich alle Arbeitnehmer, die die generellen Anforderungen dieser Fördermaßnahme erfüllen, direkt von Anfang der Anstellung an den Anspruch auf eine dementsprechende Förderung ihrer Weiterbildungsbemühungen.

Generell gibt es zwei Gruppen von Personen, die förderfähig sind:

Dies sind zum einen alle geringqualifizierten Arbeitnehmer, die entweder gar keine Berufsausbildung haben und alle Arbeitnehmer, die schon seit mindestens vier Jahren in einem anderen Beruf als ihrem ursprünglich erlernten Beruf tätig sind. Die andere förderungswürdige Personengruppe sind ältere Arbeitnehmer jenseits der Altersgrenze von 45 Jahren, die in einem Betrieb oder einer Niederlassung mit weniger als 250 Mitarbeitern angestellt sind.

Bei älteren Mitarbeitern spielt im Gegensatz zur Personengruppe der niedrig qualifizierten die berufliche Qualifikation keine Rolle für die Förderungswürdigkeit. Auch Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und sogar Hochschulabsolventen kommen in den Genuss des Sonderprogrammes WeGebAU. Im Gegenzug für diesen freien Zugang gewährt die Bundesagentur den Arbeitgebern dieser Arbeitnehmer aber keine finanziellen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen für das Sonderprogramm WeGebAU finden sich im Sozialgesetzbuch III (SGB III) und zwar in den folgenden Abschnitten: §235c SBG III, §417 Abs. 1 SGB III und §421t Abs. 4 SGB III.


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