Semesterticket

Studierende erwerben das Semesterticket durch Entrichtung des Sozialbeitrags am Anfang eines jeden Semesters. In Verbindung mit dem Personalausweis gewährt das Semesterticket freie Fahrt für das laufende Semester im öffentlichen Personennahverkehr eines bestimmten Verkehrsverbundes oder auch gesamten Bundeslandes.
Ein Vertrag zwischen der Studierendenschaft oder dem Studentenwerk und dem jeweiligen Verkehrsverbund regelt die Gebühr für das Semesterticket.
Für Studenten, die die Hochschule täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen und diese auch in der Freizeit häufig nutzen, ist das Semesterticket sehr preisgünstig und lohnenswert. Die Studenten, die das Semesterticket aber kaum nutzen, müssen dennoch den gleichen Betrag entrichten, da das Semesterticket einer einheitlichen Regelung unterliegt. An vielen Hochschulen sind sogenannte Härtefälle (z.B. Behinderte, die schon ein Recht auf freie Fahrt im Verkehrsverbund haben) von dieser Regelung ausgenommen. 


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