Deutsche Hochschule der Polizei

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Die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster hat 2008 ihre Gründungsphase abgeschlossen und besitzt nun den Status einer Universität und seit 2010 das Promotionsrecht in Rechts-, und Sozialwissenschaften, in Staats-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften.

Ihre Träger sind die Innenministerien und die Innensenatoren von Bund und Ländern.

Sie richtet sich an ihrem eigenen Gesetz aus, dem so genannten „DHPolG“.


Mit dem Masterstudiengang „öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ bietet sie die Qualifikation für den höheren Polizeidienst an, die mit einem umfassenden Fortbildungsprogramm für dessen Angehörige ständig erweitert werden kann.

Angegliedert ist das Polizeitechnisches Institut, das in allen technischen Fragen unterstützt und berät.
Die Deutsche Hochschule der Polizei will nach ihrem Leitbild das Bindeglied zwischen wissenschaftlicher Forschung und Lehre und der Praxis der Polizeiarbeit sein; sie ist bestrebt, die Polizeiwissenschaft als eigene Disziplin zu etablieren und Kontakte zu ähnlichen Einrichtungen im Ausland zu pflegen und ständig zu erweitern.

Die Deutsche Hochschule der Polizei wird von einem Präsidenten geleitet und gliedert sich in 14 Fachbereiche.

Dazu gehören der Bereich „Allgemeine Polizeiwissenschaft“ und der Bereich „Polizeiliche Führungslehre“, der Personalführung und „Führung in komplexen und interkulturellen Kommunikationsprozessen“ vermittelt. Management bei der Polizei, Betriebswirtschaftslehre, Organisation und Personalmanagement, Verkehrslehre mit den Schwerpunkten Verkehrsicherheit und Unfallbekämpfung sind weitere Fachbereiche.
Der Bereich „Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik“ verbindet in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich „Öffentliches Recht“ sowohl rechtliche als auch kriminologische und kriminalistische Themen.
Die „Grundlagen der polizeilichen Einsatzlehre“ beschäftigen sich mit den Einsatzsituationen im täglichen Dienst.

In „Einsatzlagen der Schwerkriminalität“ geht es hauptsächlich um Kompetenzen für Einsätze bei Schwerkriminalität, Bedrohungs- und Amoksituationen.
Polizeiliches Krisenmanagement beschäftigt sich mit Verhalten in besonderen Notfällen, bei Naturkatastrophen, schweren Unfällen oder Terroranschlägen.
Der Bereich Kriminalistik mit Grundlagen der Kriminalstrategie und phänomenbezogene Kriminalstrategie befähigt unter anderem zur Analyse gesellschaftlicher, rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen.
Die „Interdisziplinäre Kriminalprävention“ setzt sich mit den verschiedenen und sich verändernden Bedingungsfaktoren von Kriminalität auseinander und versucht, das Wissen darüber in effiziente Maßnahmen zur Kriminalitätskontrolle umzusetzen.

Der Bereich „Sozial- Arbeits- und Organisationspsychologie“ dient neben dem Wissen über menschliches Verhalten auch dem Ziel, zufrieden stellende Bedingungen und Kommunikationssituationen zu schaffen, um Polizeiarbeit so effizient wie möglich zu gestalten.

Die Studierenden des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung -Polizeimanagement“
werden von Bund und Ländern in Einvernehmen mit der Hochschule ausgewählt.

Zugelassen sind Beamte des gehobenen und höheren Dienstes oder Anwärter für den höheren Polizeidienst, die nicht älter als 40 Jahre sind und die Hochschulreife oder eine andere gleichwertige Voraussetzung besitzen.
Sie müssen die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelegt, Erfahrungen im Dienst gesammelt und sich besonders bewährt haben, oder das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzen.

Ziel des Studiums ist die Befähigung, größere Dienststellen zu führen, Einsatzleitungen zu übernehmen, bei Aus- und Weiterbildung mitzuwirken und in Zentralbehörden besondere Aufgaben wahrzunehmen.
Das zweijährige Studium wird zunächst bei Bund und Ländern, im zweiten Jahr an der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführt. Zu den Studienfächern gehören Einsatz- und Führungslehre, Betriebswirtschaftslehre, Organisation und Personalentwicklung, Psychologie, Kriminologie und Kriminalistik, Rechtswissenschaften und Verkehrslehre.

Der erworbene Mastergrad berechtigt zum Aufstieg in den höheren Polizeidienst.

Die deutsche Hochschule der Polizei bietet jährlich etwa 50 Veranstaltungen zur Fortbildung für Führungskräfte aus dem höheren oder gehobenen Dienst an. Bestimmte Seminare sind auch für polizeiliche Führungskräfte
aus dem europäischen Ausland oder für Vertreter aus anderen Institutionen angelegt.

Die Fortbildung knüpft an Studieninhalte an und stellt eine Erweiterung dar; die einzelnen Veranstaltungen lassen sich nach ihrem Schwerpunkt in allgemein fachliche, funktions-, anlass- oder projektbezogene gliedern.

Weblink:

www.dhpol.de

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