Fachhochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Anschrift:

Schloß 1

68723 Schwetzingen

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Details zur Fachhochschule für Rechtspflege Schwetzingen:

An der Fachhochschule für Rechtspflege Schwetzingen erfolgt das Studium im Rahmen der Ausbildung zum Rechtspfleger für Beamtenanwärter der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die Ausbildung zum Diplom-Rechtspfleger (FH) gliedert sich in einen einjährigen praktischen Abschnitt bei Justizbehörden und einen zweijährigen fachwissenschaftlichen Studienteil an dieser internen, landeseigenen Fachhochschule im Ressort Justiz.

Das Studium erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für eine Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes in diesen drei süddeutschen Bundesländern. Daher kann eine Bewerbung nicht direkt an die FH gerichtet werden. Vielmehr wählt das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Anwärter praktisch ausgebildet und danach arbeiten will, den jeweiligen Bewerber aus und stellt ihn an. Als Ausnahme ist im kleineren Saarland das Justizministerium die zuständige Einstellungsbehörde. Die Studierenden erhalten dann als Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge.

Das Bundesland Baden-Württemberg gründete 1953 in Schwetzingen eine Rechtspflegerschule, in der Justizbeamte im mittleren Dienst gemeinsam mit Abiturienten eine Ausbildung zum Rechtspfleger durchliefen.
Im Zuge mehrerer Reformen wurde die Ausbildung immer weiter aufgewertet und die Ausbildungszeit mehrfach verlängert.

So überführte man 1979 gemäß dem Fachhochschulgesetz die Rechtspflegerschule in eine landeseigene Fachhochschule. Im selben Jahr vereinbarte Baden-Württemberg mit dem Saarland und Rheinland-Pfalz, dass sich künftig die beiden Länder an der FH verpflichtend beteiligen. 1994 wurde das FH-Studium mehr hochschulorientierter ausgerichtet. Beginnend bei mageren acht Prozent im Jahr 1953 stieg der Anteil der weiblichen Studierenden bis heute auf über die Hälfte der etwa 150 Studenten pro Jahr.

Seit ihrer Gründung 1953 befand sich die FH in einem Flügel des Schwetzinger Schlosses. Die historischen Gebäude der weitläufigen Anlage und der bekannte Schlossgarten aus dem 18. Jahrhundert sind mit viel Wasser umgeben. Schwetzingen ist idyllisch nahe Heidelberg gelegen. Der Studienbetrieb musste wegen umfassender Renovierungs- und Umbauarbeiten seit September 2009 von Schwetzingen nach Mannheim-Wohlgelegen ausweichen.

Bürger, die eine Rechtsangelegenheit in einem Gericht klären wollen, begegnen heute überwiegend Rechtspflegern. Früher waren Richter mit diesen Aufgaben gesetzlich betraut, die sie nicht unbedingt selbst erledigen mussten. So wurden zu ihrer Entlastung seit Anfang des 20. Jahrhunderts immer mehr ihrer originären Befugnisse und Aufgaben den Gerichtsschreibern und später Rechtspflegern übertragen.

Heute nimmt ein Rechtspfleger Eintragungen in das Grundbuch und Handelsregister vor. Er bearbeitet Mahnverfahren und versteigert Grundstücke im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. In einem Todesfall eröffnet er Testamente und erteilt Erbscheine. Er bestellt und beaufsichtigt Betreuer für hilflose Personen. Und er setzt die Anwalts- und Gerichtskosten nach einem Prozess fest.

Nach der vielseitigen Ausbildung kann ein Rechtspfleger später auch in der Justizverwaltung in den Bereichen Geschäftsleitung, Haushalt, Personal, Controlling, Informationstechnik oder Bezirksrevision arbeiten. Das Studium auf der FH umfasst die dafür benötigten Rechtsbereiche und das entsprechende Prozessrecht.

Ein ausgebildeter Rechtspfleger kann zunächst als Beamter zur Probe angestellt und später als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. Er kann auch, nach einer strafrechtlichen Zusatzausbildung, Amtsanwalt (im gehobenen Dienst) werden. Dieser wird ähnlich wie ein Staatsanwalt in bestimmten Fällen kleinerer bis mittlerer Kriminalität tätig.

Seit September 2011 läuft der dreijährige Vorbereitungsdienst zum Rechtspfleger (FH) folgendermaßen ab: zunächst studiert der Rechtspflegeranwärter zwölf Monate lang auf der Fachhochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Dann leistet er für ebenfalls zwölf Monate den praktischen Ausbildungsteil bei Staatsanwaltschaften und Gerichten ab. Dies kann in Baden-Württemberg auch in einem Grundbuchamt oder Notariat erfolgen. In den letzten zwölf Monaten folgt der zweite Studienabschnitt bei der FH.

Nach bestandener Rechtspflegerprüfung erwirbt der Absolvent den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger (FH)". Trotz der europäischen Bologna-Verträge hat Baden-Württemberg im Falle des Rechtspflegers den Abschluss noch nicht auf das Bachelor- und Mastersystem umgestellt. Aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer und da im Zuge der Föderalismusreform die beamtenrechtlichen Befugnisse fast vollständig auf die Länder verwiesen wurden, verläuft die Entwicklung in Deutschland hier langsam und uneinheitlich.

Im ersten Studienjahr an der Fachhochschule für Rechtspflege Schwetzingen vermitteln die Richter und Rechtspfleger als Dozenten dem Studierenden grundlegende Rechtskenntnisse für seine spätere Tätigkeit. Diese werden im zweiten Studienabschnitt vertieft, wobei die Erfahrungen des inzwischen erfolgten praktischen Ausbildungsteils berücksichtigt werden.

Ferner kann ausländischen Studierenden und ausgebildeten Rechtspflegern auf Antrag die Teilnahme als Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen gestattet werden.

Weblink: www.rechtspflege-fv.de

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