Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Schleidtalstraße 3

53902 Bad Münstereifel

© davis- Fotolia.com

Details zur Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen:

An der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel werden Nachwuchsbeamte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (Rechtspfleger), in Justizverwaltungen und im Strafvollzug ausgebildet. Das Studium ist Teil des Vorbereitungsdienstes, um Beamter im gehobenen Dienst werden zu können.
Daher stellt das Oberlandesgericht, in dessen räumlicher Zuständigkeit die praktische Ausbildung erfolgen soll, den jeweiligen Anwärter an. Die Studierenden haben dann den Berufsstatus eines Beamten auf Widerruf und erhalten staatliche Anwärterbezüge.

Die FH wurde 1976 in Nachfolge der Rechtspflegerschule Bad Münstereifel gegründet. Sie umfasst heute neben dem Fachbereich Rechtspflege auch den des Strafvollzugs. Neben diesen Kernbereichen können sich dort seit 2007 auch Rechtspfleger für den Amtsanwaltsdienst fortbilden lassen. Die FH bietet weiterhin eine breite Palette an Tagungen und Online-Kursen für die justizspezifische Fort- und Weiterbildung an.

Die FH unterstützt besonders Reformvorhaben für eine moderne Verwaltung. Für die wissenschaftliche Begleitung hat sie 1999 ein Zentrum für Betriebswirtschaft gegründet. Ihre Projekte wie Mitgliederbefragungen im Zentrum für Forschung helfen bei Reformen in der Gesetzgebung und im Justizalltag. Das Zentrum für Informationstechnik unterstützt die Justiz bei der Einführung und Entwicklung von IT-Verfahren.

Bad Münstereifel, als Sitz der FH, ist reizvoll in der Eifellandschaft des Kreises Euskirchen gelegen. Die Kur- und Urlaubsstadt punktet mit einem mittelalterlichen Ortskern, Fachwerkhäusern und einer gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtmauer.

Die gesamte Arbeit der FH hat sich einem Ziel verschrieben: einer wirkungsvollen, zügigen, wirtschaftlichen und bürgerfreundlichen Justiz. Die Anwärter sollen nach ihrer Ausbildung ihre beruflichen Aufgaben eigenständig, effizient und in Teamarbeit erledigen können.
In der heutigen Zeit ständiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen stellen die Bürger andere Anforderungen an eine moderne Verwaltung als gewohnt. Darauf sollen die Absolventen der FH mitgestaltend und zukunftsweisend reagieren können.

Der Studiengang Rechtspflege ist ausschließlich für den Beamtennachwuchs des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelegt. Dort werden die Anwärter für den gehobenen Justizdienst des Bundeslandes ausgebildet. Der dreijährige Vorbereitungsdienst umfasst neben einem fachpraktischen den fachwissenschaftlichen Studienteil an der FH.

Der erfolgreiche Absolvent erwirbt den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger (FH)". Trotz des europäischen Bologna-Prozesses hat Nordrhein-Westfalen hier noch nicht auf das Bachelor- und Mastersystem umgestellt. Grund ist die Kulturhoheit der Länder und die Föderalismusreform, in der die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten umfassend auf die Bundesländer verwiesen wurden.

Bürger, die heute ein Gericht in einer Rechtsangelegenheit aufsuchen, begegnen eher einem Rechtspfleger als einem Richter. Das hat den Grund darin, dass seit der Nachkriegszeit immer mehr, ursprünglich dem Richter zustehende, Befugnisse und Aufgaben den Rechtspflegern übertragen wurden. So arbeitet ein Rechtspfleger dieser Tage hauptsächlich im Bereich Grundbuch-, Register- und Betreuungssachen. Auch das Nachlassrecht sowie Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen gehören zu seinen Aufgaben.

Das FH-Studium umfasst die entsprechenden Rechtsbereiche und das jeweilige Prozessrecht. Die vielseitigen Absolventen können später auch in Bereichen wie Bezirksrevision, Geschäftsleitung, Personalverwaltung oder Informationstechnik arbeiten.

Im Unterschied zum Studiengang Rechtspflege werden im Fachbereich Strafvollzug die Beamten für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in den Justizvollzugsanstaltenbereichen Verwaltung und Vollzug nicht nur für das Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch für neun weitere Bundesländer ausgebildet. Der Vorbereitungsdienst ist ebenfalls dreijährig, umfasst neben dem praktischen Teil das Studium und schließt mit dem akademischen Grad "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" ab, der ebenfalls hier noch besteht.

Im Fachbereich Strafvollzug sollen die Anwärter befähigt werden, erfolgreich an dem Gelingen eines modernen Justizvollzugs mitzuwirken, das heißt die Wiedereingliederung der Straftäter zu ermöglichen. Diese sollen fähig werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, und der Strafvollzug soll die Bevölkerung vor weiteren Straftaten schützen.

Nach der Vorbereitungszeit leiten die Absolventen als Bedienstete des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes oft Verwaltungsdienststellen in Justizvollzugsanstalten. Sie können auch als Vollzugsabteilungs- oder Verwaltungsleiter, Sicherheitsbeauftragter oder in der Arbeitsverwaltung der Gefangenen eingesetzt werden.

Und schließlich bietet die FH in Bad Münstereifel für ihr Bundesland und weitere zwölf Bundesländer das Fachstudium für den Amtsanwaltsdienst an. Ein deutscher Amtsanwalt nimmt bestimmte Aufgaben eines Staatsanwalts wahr. Als ein Beamter im gehobenen Dienst ist er - je nach Bundesland - hauptsächlich für kleinere und mittlere Strafsachen wie Diebstahl, Körperverletzung oder Verkehrsdelikte tätig.

Der Amtsanwalt ist in der Regel ein geprüfter Rechtspfleger, der danach die Zusatzausbildung auf der FH und einen praktischen Teil bei seiner heimatlichen Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft absolviert. In der FH wird er im Strafrecht, Strafprozessrecht und Straßenverkehrsrecht unterrichtet.

Weblink: fhr.nrw.de

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