Der Studienabschluss Bachelor of Laws (LL.B.)

Vor den Reformen, existierte in Deutschland ein zweigliedriges und einheitliches Studium der Rechtswissenschaften, dass den jeweiligen Studenten zum Volljuristen machte. Im Zuge des Bolognaprozesses jedoch kristallisierten sich drei verschiedene Studiengänge mit dem Abschluss des Bachelor of Laws heraus:

1. Das international am weitesten verbreitete "Greifswalder Modell" für das Zivil - und Strafrecht, sowie das öffentliche Recht

2. Das auf Wirtschaftsrecht spezialisierte "Lüneburger Modell" und

3. weitere Spezialformen, die sich auf andere Spezialgebiete der Rechtswissenschaften spezialisieren.

Wie bei fast allen Bachelorstudiengängen, beträgt die Regelstudienzeit für den Bachelor of Laws sechs Semester.

Absolventen des Bachelor of Laws haben die Möglichkeit in verschiedenen Unternehmen oder Institutionen als Rechtsberater zu fungieren.

Dank des international gültigen Abschlusses ist auch eine Karriere im Ausland möglich. Seitens der Wirtschaft wird die Umstellung des Bolognaprozesses deutlich begrüßt, da sich sehr viele Volljuristen auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt befinden und Absolventen des Bachelor of Laws deutlich bessere Kenntnisse im Bereich der Wirtschaftswissenschaft vorweisen können.

Der Zugang zu einem Beruf höheren Grades, wie den des Richters, des Rechts - oder Staatsanwalts, erfordert jedoch den Abschluss des Master of Laws.

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