Seit 2003 sind die Agenturen für Arbeit in der Lage, Bildungsgutscheine auszustellen, durch die die Kostenübernahme von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen garantiert wird.
Um einen solchen Bildungsgutschein AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zu erhalten, müssen bestimmte Vorraussetzungen gegeben sein. Hierzu muss unbedingt das persönliche Gespräch mit der am Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit gesucht werden.
Bei diesem Kontakt werden zuerst folgende Gegebenheiten abgeklärt: die Maßnahmen muss gerechtfertigt sein um den Arbeitnehmer beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit durch mangelnde Qualifikation zu verhindern, oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Des weiteren wird geprüft, ob der angestrebte Berufswunsch auf dem ersten Arbeitsmarkt gefragt ist und ob die Arbeitslosigkeit auch ohne diese kostenintensive Förderung beendet werden kann. Bereits erworbene Qualifikationen und Fähigkeiten werden ebenfalls in die Entscheidung einbezogen, um zu sehen, ob ein Aufbau darauf die Chancen auf ein geregeltes Arbeitsverhältnis erhöht.
Erfüllt der Arbeitnehmer alle diese Vorraussetzungen, erhält er den Bildungsgutschein, der genau ausweist, welches Bildungsziel erreicht werden soll, welche Dauer die Maßnahme in Anspruch nehmen darf und in welcher Region sie bewilligt wird. Im Rahmen des Beratungsgespräches beim Bildungsanbieter zeigt er dann den Bildungsgutschein vor.
Der Bildungsgutschein ist für drei Monate gültig und verfällt, wenn er innerhalb dieser Frist nicht eingelöst wird, kann aber bei Notwendigkeit (etwa, weil der Empfänger des Gutscheins innerhalb dieser Zeit kein passendes Fortbildungsinstitut gefunden hat) neu ausgestellt werden.
Nun ist also Eigeninitiative gefragt, um einen zugelassenen Anbieter zu finden, der die Rahmenbedingungen des Bildungsgutscheins erfüllt. Es ist wichtig darauf zu achten, dass nicht nur der Träger des Weiterbildungsinstitutes von der Agentur für Arbeit anerkannt wird, sondern auch speziell das Weiterbildungsangebot, für das man sich entschieden hat.
Hat man einen Bildungsträger ausgewählt und sich für einen Kurs angemeldet, muss das Institut auf der Ausfertigung des Gutscheins für den Träger bestätigen, dass der Teilnehmer in die zugelassene Maßnahme aufgenommen wurde und diesen vor Beginn des gewählten Kurses an die zuständige Agentur für Arbeit zurücksenden.
Hier wird nun geprüft, ob der Teilnehmer an einer Maßnahme teilnehmen wird, die den Konditionen des Bildungsgutscheins entspricht, aber auch, ob mit einer erfolgreichen Teilnahme gerechnet werden kann, weil der Bildungsinteressent den Zugangsvorrausetzungen entspricht.
- Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Bildungsprämie / Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Allensbach Hochschule
- APOLLON Hochschule
- Euro-FH
- Fernakademie Klett
- ILS
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