Unter Exmatrikulation versteht man das Gegenteil von Immatrikulation. Der Studierende wird hierbei auf Antrag von der Studierendenliste gestrichen und erhält vom zuständigen Studierendesekretariat eine entsprechende Bescheinigung. Bei Studienabschluss, oder Studienwechsel u.a. tritt die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung in Kraft, bei Studienabbruch muss die Exmatrikulation innerhalb der Rückmeldefristen erfolgen. Studierende können unter bestimmten Umständen ( Studiengebühren nicht bezahlt, Rückmeldefristen nicht beachtet u.a.) auch zwangsexmatrikuliert werden.


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