Numerus Clausus

Der Begriff Numerus Clausus stammt aus dem Lateinischen und kann mit 'Geschlossene Anzahl' (clausus= geschlossen und numerus= Zahl, Anzahl ) übersetzt werden. Er wird als Synonym für den Begriff 'Zulassungsbeschränkung' verwendet und weist auf eine kapazitätsbegrenzte Anzahl von Studienplätzen in manchen Studiengängen hin.
Dabei wird der Numerus Clausus nicht vorher festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der Bewerber und deren Voraussetzungen (Abiturnotendurchschnitt, Anzahl der Wartesemester) in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze an der Uni. Die NC- Werte sind somit an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich und werden durch den Abiturnotendurchschnitt des letzten zugelassenen Bewerbers festgelegt.
Seit dem Wintersemester 2005/2006 vergibt die ZVS die Studienplätze nach den drei folgenden Verfahren:

  • 20% der Studienplätze gehen an die Abiturbesten 

  • 20% der Studienlpätze gehen an Bewerber mit der längsten Wartezeit

  • 60% der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Hierbei können Hochschulen neben der Abiturnote weitere Vergabekriterien festlegen (z.B. abgeschlossene Berufsausbildung) 


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