Der Begriff Zweitstudium bezeichnet die Aufnahme eines Studiums nach erfolgreicher Absolvierung eines Erststudiums. Nur Studiengänge, die auch als Erststudium studiert werden können, werden hierbei als Zweitstudium bezeichnet. Für zulassungsfreie Studiengänge können sie ohne Probleme die Zulassung erhalten. Für Studiengänge die hingegen zulassungsbeschränkt sind, stehen nur wenige Plätze für Zweitstudiumsbewerber zur Verfügung. Auschlaggebend sind hierbei die Abschlussnote des Erststudiums und Gründe für die Aufnahme des Zweitstudiums. In Bundesländern, die Bildungsguthaben verrechnen, wird das Erststudium auf das Bildungsguthaben des Zweitstudiums angerechnet. Somit können Lanzeitstudiengebühren anfallen.
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