Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis werden die Arbeitsleistung und das dienstliche Verhalten eines Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber beurteilt.
Laut Gesetzgeber muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, um den Arbeitgeber das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren.
Aus diesem Grund hat die Wirtschaft einen "Code" entwickelt um Arbeitnehmer zu beurteilen.
So bedeuten z.B. Formulierungen wie:

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut

dagegen

Zu unserer Zufriedenheit = ausreichend

Beurteilungskriterien sind fachliche Kompetenz, geistige und kreative Fähigkeiten, soziale Kompetenz, Kommunikation und Kooperation, Arbeitsleistung und Führung.
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen, dass einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis hat die Form einer Bescheinigung wogegen das qualifizierte Arbeitszeugnis noch auf Führung und Leistung erweitert ist.
Man hat auf beide Zeugnisse einen gesetzlichen Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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