Sozialbeitrag

Alle immatrikulierten Studenten müssen mit erfolgter Immatrikulation und bei jeder erneuten Rückmeldung am Anfang des Semester, einen Sozialbeitrag entrichten. Der Sozialbeitrag ist von den Studiengebühren zu unterscheiden und wird an jeder Hochschule für jedes Semester neu bestimmt. Anteile des Sozial- oder auch Semesterbeitrages gehen an die ASTA und Studentenwerke und dienen somit beispielsweise zur Finanzierung der Mensa oder Wohnheime.

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