Beruf - Pflegefachfrau

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Der Beruf des Pflegefachmanns/ der Pflegefachfrau ist noch sehr neu. Im Folgenden soll er etwas umfassender dargestellt werden, damit Interessenten sich einen Überblick darüber verschaffen können.

Das Berufsbild:

Im Januar 2020 wurde das Gesetz über die Berufe in der Pflegebranche neu gefasst. Die bis dahin angebotenen Ausbildungen zu Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester und Altenpflege bzw. Altenpflegerin sind nun zusammengefasst in dem neuen Beruf Pflegefachmann/-frau. In diesem Zuge wurde auch die Ausbildung neu gefasst. Ziel ist es, die Absolventen in allen Bereichen der Pflege einsetzen zu können. Mit erhöhter Anforderung auch an die Qualifikation der Ausbildenden soll dazu beigetragen werden, den Pflegeberuf insgesamt aufzuwerten.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung an einer Berufsfachschule dauert in der Regel drei Jahre. Sie umfasst 2900 theoretisch-praktische Unterrichtsstunden und 1600 Stunden praktische Ausbildung. Das Physiotherapie-Studium an einer Hochschule dauert 3,5 – 4 Jahre. Ausgebildete Masseure und Medizinische Bademeister können die Ausbildung verkürzen.

Die Ausbildung

Regelung der Ausbildung/Ablauf
Zugang zu der Ausbildung hat, wer eine mindestens zehnjährige Schulbildung aufweisen kann. Alternativ ist dies auch mit einer Schuldbildung von neun Jahren möglich, wenn im Anschluss daran eine zweijährige Ausbildung oder der Lehrgang zum Pflegehelfer absolviert wurde. (Quelle - Pflegeausbildung.net)

Das besondere an der Ausbildung ist, dass sie generalistisch aufgestellt ist. Es soll sichergestellt sein, dass Absolvierende in allen Bereichen der Pflege arbeiten können.
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, sie erfolgt abwechselnd sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb. Grundlage ist ein Praxisbetrieb, der sich dazu bereit erklärt, dem Schüler oder der Schülerin die notwendigen Kenntnisse beizubringen. Eine Praxisanleitung muss als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der Schüler oder die Schülerin bekommt Aufgaben zugeteilt und beantwortet entstehende Fragen. Zu diesem Zweck schließen Praxisbetrieb und kooperierende Schule einen sogenannten Kooperationsvertrag ab, durch den ein regelmäßiger Austausch zwischen den Einrichtungen gewährleistet werden soll. Die Ausgestaltung der Kooperationsverträge ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Die schulische Ausbildung erfolgt an einer Pflegeschule, die sich dazu bereit erklärt, mit dem Praxisbetrieb zusammen zu arbeiten. Sie übernimmt die Kooperation der gesamten Ausbildung sowohl im Praxisbetrieb als auch in den Schulzeiten. Es werden dann mit dem Schüler oder Schülerin zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, zum einen mit dem Betrieb und zum anderen mit der Schule, die den theoretischen Unterricht vermittelt.

Eine weitere Besonderheit der Ausbildung besteht darin, in Vertiefungseinsätzen spezielle Berufsbilder kennen zu lernen. Dazu kann der Praxisbetrieb den Schüler oder die Schülerin entweder im eigenen Betrieb an ein Feld heranführen oder ihn / sie in einen weiteren Betrieb entsenden, der dieses Einsatzfeld anbietet. Im letzten Jahr der Ausbildung kann dann die Spezialisierung in dem vertieften Bereich erfolgen, sofern dies gewünscht ist. Der oder die Auszubildenden kann sich sechs bis vier Monate vor dem Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes für einen Bereich entscheide. Alternativ kann auch die generalisierte Ausbildung weitergeführt werden.

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die ersten beiden Jahre folgen dem Konzept der generalistischen Ausbildung. Im Anschluss daran wird die Zwischenprüfung abgelegt. Im dritten Lehrjahr steht es dem Schüler dann frei, sich für eine Spezialisierung zu entscheiden oder die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Eine Vertiefung ist in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege möglich. Hier ist es besonders wichtig, darauf zu achten, ob die jeweilige Pflegeschule die Ausbildung im gewünschten Bereich auch anbietet. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Schule später unter Umständen gewechselt werden.

Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen sowie einen praktischen Teil. In jedem Teil werden die besonderen Fachkompetenzen und die personalen Kompetenzen geprüft. Schriftlicher und mündlicher Teil werden in der Pflegeschule abgelegt, der praktische Teil in der Einrichtung, die für den Vertiefungseinsatz ausgewählt wurde.

Zur Prüfung zugelassen wird, wer im Durchschnitt auf allen Zeugnissen mindestens die Note „ausreichend“ erlangt hat und die zulässige Fehlzeit 25 % der Anwesenheitszeit nicht überschreitet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teile mit mindestens „ausreichend“ bestanden wurden.

Absolventen erhalten den Titel „Pflegefachmann“ bzw. „Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger“ oder „Altenpfleger“, wenn eine entsprechende Spezialisierung erfolgt ist.

Ausblick nach der Ausbildung

Der neue Beruf des Pflegefachmanns bietet die Möglichkeit, in allen Bereichen der Pflege arbeiten zu können. Einsatzmöglichkeiten bestehen in der Akutpflege, im ambulanten Bereich aber auch auf Pflegestationen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich fortzubilden, beispielsweise mit einem Pflegestudium. Die hohen Qualiätsstandards der Ausbildung sorgen dafür, dass bestimmte Einsatzbereiche nur Absolventen dieses Ausbildungsganges vorbehalten sind.

Der Abschluss in der generalisierten Ausbildung Pflegefachfrau ist europaweit anerkannt und eröffnet so die Chancen, auch im Ausland zu arbeiten, ohne die üblichen hohen Hürden der bürokratischen Anerkennung.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild
Im Anschluss an die Ausbildung kann ein Pflegestudium aufgenommen werden, die Ausbildung wird auf die Hälfte der Studienzeit angerechnet. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und schließt mit dem Abschluss „Pflegefachmann/-frau“ und dem akademischen Grad ab.

Weiterbildungen sind auch in anderen Gebieten möglich. So besteht die Möglichkeit, sich auf Schmerztherapie oder Sterbebegleitung zu spezialisieren oder Betriebswirt im Gesundheitswesen zu werden.

Der Beruf des Pflegefachmannes bzw. der Pflegefachfrau bietet Absolventen die Möglichkeit, in ganz Europa und auf allen Gebieten der Pflege tätig werden zu können.

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