Beruf - Recruiter

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Mit einem Studium - egal, ob in Vollzeit oder berufsbegleitend - geht häufig der Wunsch nach beruflicher Verbesserung oder Neuorientierung einher. Ist dies der Fall, empfiehlt es sich, bereits während der Ausbildung aktiv nach einer (neuen) Stelle zu suchen.

Arbeit, Aus- und Weiterbildung waren in den letzten Jahren einem rasanten Wandel unterworfen. Nicht nur in Sachen Berufsfelder, auch in der Art und Weise, wie und wo gearbeitet wird, hat sich viel verändert und getan. Man nehme nur den durch die Corona-Pandemie erforderlich gewordenen Wechsel von der täglichen Anwesenheit im Büro zum Home Office: Was anfangs bei vielen Arbeitgebern eine pure Notwendigkeit war und teils kritisch gesehen wurde, ist mittlerweile zum Trend geworden, der die Arbeitswelt nachhaltig verändern und prägen wird.

Dasselbe gilt für die Lehre im Allgemeinen - zwar wird der Präsenzunterricht nie zu ersetzen sein, aber mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Formate und hybride Formen des Unterrichts. Innovative Bildungsmodelle und flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen neue Wege und Möglichkeiten, die eine Kombination aus Beruf und Bildung zulassen, wie sie in manchen Fällen bis vor Kurzem noch nicht einmal denkbar gewesen wäre.

Berufliche Neuorientierung nach einem Studium

Diese Entwicklung ermöglicht bzw. erleichtert es vielen Arbeitnehmern, neben dem Job eine Ausbildung zu machen. Wer sich der Doppelbelastung von Arbeit und Studium aussetzt, wird vermutlich gewisse Ziele verfolgen. So kann ein berufsbegleitend absolvierter Studiengang entweder einen Schritt nach oben in der Karriereleiter bedeuten oder die Türen zu einer gänzlich neuen Tätigkeit öffnen.

Wenn Sie sich im Zuge Ihres FH-Studiengangs zu einer beruflichen Neuorientierung entschließen, macht es Sinn, bereits vor Abschluss des Studiums aktiv nach neuen Herausforderungen bzw. Arbeitgebern zu suchen. Damit dieses Vorhaben zum gewünschten Ergebnis, nämlich einem neuen Job, führt, gilt es einige Punkte zu beachten.

Professionell gestaltete Bewerbungsunterlagen

Um auf Anhieb einen guten Eindruck zu hinterlassen, steht am Anfang einer jeden Jobsuche ein professionell gestalteter Lebenslauf. Nur wenn Sie Ihre Vita mit den wichtigsten Eckpunkten zu Aus- und Weiterbildung sowie beruflichem Werdegang präzise und übersichtlich darstellen, werden Sie wahrgenommen werden. Lückenhafte oder mit Fehlern gespickte Lebensläufe landen schneller im Papierkorb als sie geschrieben wurden - da war dann die ganze Arbeit umsonst. Dasselbe gilt für Bewerbungsunterlagen, die vom Format her nicht den aktuellen Trends entsprechen.

Denn ebenso wie der Arbeitsmarkt selbst unterliegen auch die Anforderungen an Bewerbungsunterlagen ständigen Änderungen. Was gestern für ein Anschreiben oder einen Lebenslauf noch wichtig und richtig war, mag heute schon nicht mehr zählen. Es macht daher Sinn, sich auf den neuesten Stand zu bringen und allfällige Fragen zu klären. Wer lange keine Bewerbung mehr schreiben musste, wird beispielsweise wissen wollen, ob ein Bewerbungsfoto nach wie vor zwingend erforderlich ist, ob Stationen im Lebenslauf in chronologischer Folge aufgeführt werden müssen und ob Kinder und Familienstand angeführt gehören.

Zum Glück finden sich in unserem digitalen Zeitalter Infos und Vorlagen für einen Lebenslauf zuhauf im Internet und spezialisierte Plattformen geben Tipps bzw. bieten Hilfestellung bei der Erstellung und Gestaltung von Bewerbungsunterlagen.

Professionelle Unterstützung bei der Jobsuche

Auch in Sachen Jobsuche gibt es Hilfe: So können Sie die Suche nach einem neuen Arbeitgeber in die Hände eines professionellen Recruiters legen, der im Idealfall auf Ihre Branche spezialisiert ist. Dabei gibt es Experten für alle möglichen Berufsfelder ebenso wie für funktionale Ausrichtungen. Dazu gehören unter anderem Marketing und Verkauf, Informationstechnologie, Human Resources oder das Finanzwesen, um nur einige zu nennen. In Anbetracht dieser gebündelten Expertise kann es durchaus zielführend sein, sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber an einen Fachmann zu wenden.

Professionelle Unterstützung macht aber auch im Hinblick auf den Netzwerkeffekt Sinn. So potenzieren Sie Ihre Chancen, wenn Sie sich proaktiv an einen Recruiter anstatt gezielt an ein bestimmtes Unternehmen wenden, denn: Etablierte Personalberater sind gut vernetzt und können Ihnen im Umkehrschluss die Türen zu mehreren potenziellen neuen Arbeitgebern öffnen.

Digitale Hilfsmittel und Plattformen nutzen

Ebenso wie in Sachen Bewerbungsunterlagen gibt es auch in diesem Bereich verschiedene digitale Hilfsmittel und Plattformen, die - richtig genutzt und gepflegt - von echtem Nutzen sein können.

Neben einer proaktiven Kontaktaufnahme mit einem Personalberater macht es daher Sinn, Ihre Angaben in verschiedenen beruflichen Netzwerken auf den neuesten Stand zu bringen. Falls Sie dort noch nicht vertreten sind, sollten Sie dies ändern, denn alle Recruiter, die etwas auf sich halten, nutzen die einschlägigen Netzwerke und Plattformen, um dort nach geeigneten Kandidaten für Ihre Auftraggeber zu suchen.

Dasselbe gilt übrigens mittlerweile auch für die Personalabteilungen zahlreicher Unternehmen, die direkt online nach geeigneten Kandiaten für neu zu besetzende Stellen suchen.

Es ist also nie verkehrt, ein Profil anzulegen und dort Ihren Lebenslauf sowie Informationen zu Ihrem bisherigen Werdegang einzugeben. Bedenken Sie dabei aber stets, dass auch Recruiter mit digitalen Tools arbeiten. Das heißt, sie verwenden Programme, die nach gewissen Schlagworten suchen, um geeignete Kandiaten zu finden. Sie sollten daher in Ihren Angaben eine knappe, präzise Sprache verwenden und sich nicht scheuen, eben diese Schlagworte zu verwenden. Wenn Sie gefunden werden wollen, ist eine trockene Abhandlung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten hier weitaus förderlicher als ausschweifende Beschreibungen.

Aktiv und im Gespräch bleiben

Zu guter Letzt noch ein Tipp: Lehnen Sie Anrufe von Recruitern nie ab, selbst wenn Sie aktuell nicht nach einer neuen Herausforderung suchen. Es schadet nie, sich Zeit zu nehmen und anzuhören, was ein neuer Arbeitgeber Ihnen bieten könnte. Bei einem Gespräch bekommt der Recruiter außerdem gleich ein besseres Bild von Ihren Expertisen und beruflichen Zielen, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass er Sie auch in Zukunft wieder kontaktieren wird.

Und wer weiß, vielleicht haben Sie irgendwann das Bedürfnis - oder die Notwendigkeit - sich neu zu orientieren. Dann kann die Zeit, die Sie in ein unverhofftes Telefonat mit einem Personalberater investiert haben, früher oder später einen Karriereschritt ermöglichen, an den Sie zuvor nie gedacht hätten.

Die Ausbildung

Regelung der Ausbildung/Ablauf
Zugang zu der Ausbildung hat, wer eine mindestens zehnjährige Schulbildung aufweisen kann. Alternativ ist dies auch mit einer Schuldbildung von neun Jahren möglich, wenn im Anschluss daran eine zweijährige Ausbildung oder der Lehrgang zum Pflegehelfer absolviert wurde. (Quelle - Pflegeausbildung.net)

Das besondere an der Ausbildung ist, dass sie generalistisch aufgestellt ist. Es soll sichergestellt sein, dass Absolvierende in allen Bereichen der Pflege arbeiten können.
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, sie erfolgt abwechselnd sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb. Grundlage ist ein Praxisbetrieb, der sich dazu bereit erklärt, dem Schüler oder der Schülerin die notwendigen Kenntnisse beizubringen. Eine Praxisanleitung muss als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der Schüler oder die Schülerin bekommt Aufgaben zugeteilt und beantwortet entstehende Fragen. Zu diesem Zweck schließen Praxisbetrieb und kooperierende Schule einen sogenannten Kooperationsvertrag ab, durch den ein regelmäßiger Austausch zwischen den Einrichtungen gewährleistet werden soll. Die Ausgestaltung der Kooperationsverträge ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Die schulische Ausbildung erfolgt an einer Pflegeschule, die sich dazu bereit erklärt, mit dem Praxisbetrieb zusammen zu arbeiten. Sie übernimmt die Kooperation der gesamten Ausbildung sowohl im Praxisbetrieb als auch in den Schulzeiten. Es werden dann mit dem Schüler oder Schülerin zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, zum einen mit dem Betrieb und zum anderen mit der Schule, die den theoretischen Unterricht vermittelt.

Eine weitere Besonderheit der Ausbildung besteht darin, in Vertiefungseinsätzen spezielle Berufsbilder kennen zu lernen. Dazu kann der Praxisbetrieb den Schüler oder die Schülerin entweder im eigenen Betrieb an ein Feld heranführen oder ihn / sie in einen weiteren Betrieb entsenden, der dieses Einsatzfeld anbietet. Im letzten Jahr der Ausbildung kann dann die Spezialisierung in dem vertieften Bereich erfolgen, sofern dies gewünscht ist. Der oder die Auszubildenden kann sich sechs bis vier Monate vor dem Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes für einen Bereich entscheide. Alternativ kann auch die generalisierte Ausbildung weitergeführt werden.

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die ersten beiden Jahre folgen dem Konzept der generalistischen Ausbildung. Im Anschluss daran wird die Zwischenprüfung abgelegt. Im dritten Lehrjahr steht es dem Schüler dann frei, sich für eine Spezialisierung zu entscheiden oder die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Eine Vertiefung ist in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege möglich. Hier ist es besonders wichtig, darauf zu achten, ob die jeweilige Pflegeschule die Ausbildung im gewünschten Bereich auch anbietet. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Schule später unter Umständen gewechselt werden.

Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen sowie einen praktischen Teil. In jedem Teil werden die besonderen Fachkompetenzen und die personalen Kompetenzen geprüft. Schriftlicher und mündlicher Teil werden in der Pflegeschule abgelegt, der praktische Teil in der Einrichtung, die für den Vertiefungseinsatz ausgewählt wurde.

Zur Prüfung zugelassen wird, wer im Durchschnitt auf allen Zeugnissen mindestens die Note „ausreichend“ erlangt hat und die zulässige Fehlzeit 25 % der Anwesenheitszeit nicht überschreitet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teile mit mindestens „ausreichend“ bestanden wurden.

Absolventen erhalten den Titel „Pflegefachmann“ bzw. „Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger“ oder „Altenpfleger“, wenn eine entsprechende Spezialisierung erfolgt ist.

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