Kapitalerhöhung

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen alle Aktien von den Gründern übernommen werden. Der klassische Fall für eine weitere Kapitalbeschaffung ist die Kapitalerhöhung

Ordentliche Kapitalerhöhung:

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung wird das gezeichnete Kapital seitens der AG durch die Ausgabe neuer Aktien  erhöht.

Die neuen Aktien werden oft mit einem Abschlag zum aktuellen Kurs ausgegeben  (Cap)

Zur Ausübung einer ordentlichen Kapitalerhöhung bedarf es einer 3/4 Mehrheit der Hauptversammlung.

Konsequenzen einer ordentlichen Kapitalerhöhung können eine Stimmrechtverwässerung und Vermögensverschiebung sein.

Lösung: Bezugsrechte

Bedingte Kapitalerhöhung:

Der Nennbetrag der Erhöhung darf die Hälfte des gezeichneten Kapitals nicht überrschreiten.

3/4 Mehrheit in der Hauptversammlung.

Die eigentliche Ausübung der Kapitalerhöhung ist von der Ausübung von Options- und Umtauschrechten abhängig. (Wandelumschreibung / Optionsumschreibung).

Gründe für eine bedingte Kapitalerhöhung:

- Fusionsvorbereitung

- Ausgabe von Belegschaftsaktien

- Umtauschrechte für Inhaber

Genehmigte Kapitalerhöhung:

Der Vorstand ist ermächtigt in einem Zeitraum von 5 Jahren das Grundkapital um maximal die Hälfte des bisherigen zu erhöhen, ohne eine erneute 3/4 Zustimmung der Hauptversammlung.

Alternativ kann der Vorstand durch die Satzung der AG bemächtigt sein.-

- Bei Ausübung "Ausgabe neuer Aktien"

In der Schweiz gelten statt 5 nur 2 Jahre.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:

Umwandlung offenere Rücklagen in Grundkapital (Gewinn- & Kapitalrücklagen)

- Aktienkurs fällt

- Passivtausch

- Aktien werden kurzzeitig mit dem Kürzel exBA (exklusive Berichtigungsabschlag) gehandelt

Rechn. Aktienkurs nach Kapitalerhöhung:

(Kurswert Altaktien + Kurswert Neuaktien) / (Anzahl neuer Aktien + Anzahl Altaktien)



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