Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester ist eine Beurlaubung vom Studium für normalerweise ein Semester und maximal für zwei aufeinander folgende Semester.Die ersten beiden Semester eines Studiums sind meist davon ausgeschlossen. Da die Immatrikulation weiterhin Bestand hat, zählt dieses Semester zwar weiterhin als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester. Ein Urlaubssemester beeinflusst somit nicht die Regelstudienzeit. Die Teilnahme an Prüfungen ist folglich ausgeschlossen. Die Beantragung eines Urlaubssemester benötigt einen Nachweis und wird z.B. unter folgenden Umständen gewährleistet: Schwangerschaft, Wehrdienst, Krankheit, Absolvierung von Praktika, Auslandssemester. Die Beantragung muss innerhalbs eines festgelegten Zeitraumes, der bei der Rückmeldung beginnt, erfolgen. Während eines Urlaubssemesters kann kein BAföG bezogen werden.

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