Ein Stipendium des Förderprogramms „Begabtenförderung berufliche Bildung“ können junge Menschen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine berufsbegleitende, fachbezogene Weiterbildung anstreben, erhalten. Die Mittel für das Förderprogramm werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt. In seinem Auftrag führt die Stiftung „Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ das Stipendienprogramm durch. Das Stipendium kann bei kooperierenden Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland beantragt werden. Die Begabtenförderung berufliche Bildung bezuschusst einen Kurs mit bis zu 5.100 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Eine durch das Stipendium anerkannte Berufsausbildung ist eine duale Ausbildung in einem auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums der Begabtenförderung berufliche Bildung ist, dass die Berufsabschlussprüfung mit einer besseren Note als "gut" absolviert wurde oder die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Bewerber, welche begründet durch einen Betrieb oder ihre Berufsschule vorgeschlagen wurden, können das Stipendium ebenfalls erhalten.
Potentielle Stipendiaten dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. In Ausnahmefällen können maximal zwei Jahre auf das Aufnahmealter angerechnet werden.
Das Stipendium "Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe. Dazu gehören Lehrgänge, welche auf die Prüfung zum Techniker, Meister, Fachwirt oder Fachkaufmann vorbereiten. Das selbe gilt für fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Ein Stipendium kann ebenfalls erhalten, wer an fachübergreifenden Weiterbildungen wie etwa EDV-, Sprach- und persönlichkeitsbildenden Kursen teilnimmt.
Kein Stipendium aus dem Förderprogramm kann für den Erwerb allgemeinbildender Schulabschlüsse, weltanschaulich orientierte Kurse, eine Berufs- oder Zweitausbildung, ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium, Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung zählen und Prüfungsgebühren gewährt werden. Ebenfalls ist eine Förderung für Bewerber, die bereits über einen akademischen Abschluss verfügen, ausgeschlossen.
Weitere Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums für eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme ist, dass diese berufsbegleitend absolviert wird. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit ist dazu nicht ausreichend.
Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und durch die Weiterbildungsmaßnahme ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Beruf verbessern wollen, können sich ebenfalls für das Stipendienprogramm bewerben.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare für das Stipendienprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" sind online unter www.begabtenfoerderung.de abrufbar.
Spezielle Förderung einzelner privater Bildungsanbietern im Fernstudienbereich
Die Studiengemeinschaft Darmstadt (externer Link) bietet eine große Auswahl an Fernkursen, für die eine Förderung durch das Stipendienprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" in Betracht kommt, an. Dazu gehören die Lehrgänge, welche auf die Prüfung zum Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann oder Meister vorbereiten. Auch verschiedene Sprach-, EDV- sowie allgemein- und persönlichkeitsbildende Kurse aus dem Angebot der SGD können gefördert werden.
- Allensbach Hochschule
- APOLLON Hochschule
- Euro-FH
- Fernakademie Klett
- ILS
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