Förderinstrument Meisterbafög

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Wer sich entschließt, nach erfolgreich absolvierter Berufsausbildung noch den Meister draufzusetzen, kann mit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz dem Meister-BAföG, rechnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit diesem Zuschuss die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses.
Die Aufstiegsförderung Meister-BAföG kann beantragen, wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufmann, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereitet.

Die Förderungshöhe beträgt derzeit für Alleinstehende 675 Euro, für Alleinstehende mit Kind 885 Euro, für Verheiratete 890 Euro, für Verheiratete mit einem Kind 1.100 Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern 1.310 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Förderbeitrag um weitere 210 Euro. Alleinerziehende erhalten pro Kind einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich.
Von diesen Beträgen entfallen ein Drittel auf einen Zuschuss (keine Rückzahlung!) und zwei Drittel auf ein Darlehen.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird in Höhe von 30,5 Prozent als Zuschuss und zu 69,5 Prozent als Darlehen ausgezahlt.

Die Kosten, welche für die Anfertigung des Prüfungsstückes anfallen, werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis 1534 Euro, im Rahmen eines Darlehens gefördert.
Der Maßnahmebeitrag wird durch eventuelle Zuschussleistungen dez Arbeitgebers gemindert.

Die Förderhöchstdauer beträgt für Vollzeitmaßnahmen 24 Monate, für Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. In Härtefällen kann dieser Zeitraum um höchstens 12 Monate verlängert werden.
Während der Förderdauer sind vom Empfänger Nachweise über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zu erbringen.
Der Fortbildungsträger hat zum Zwecke der Qualitätssicherung ein Qualitätszertifikat vorzulegen.

Besteht der Geförderte die Abschlussprüfung, können ihm auf Antrag 25 Prozent der Darlehenssumme, die auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallen, erlassen werden. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Eine Altersgrenze für die Förderung durch das Meister-BAföG besteht nicht.

Stand 08/2010

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