Der Bildungsscheck Rheinland Pfalz

Menschen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland Pfalz, die über 45 Jahre alt sowie Arbeitnehmer oder selbständig tätig sind und eine berufliche Weiterbildung anstreben, können mit einer Förderung dieser Maßnahme in Form des QualiSchecks rechnen.

Dieser QualiScheck dient der Unterstützung der Sicherung der beruflichen Zukunft der Bürger und beinhaltet einen Zuschuss zu einer Weiterbildungsmaßnahme in Höhe von 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Jahr.

Der QualiScheck ist bei der durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz beauftragten "Die RAT GmbH" zu beantragen. Antragsformulare sind direkt bei der "Die RAT GmbH" in Trier oder online erhältlich.

Bildungsscheck Rheinland Pfalz förderbar?

© ioannis kounadeas Fotolia.com

Förderungsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die über 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen. Ebenfalls können Selbständige über 45 Jahre mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, die ihre selbständige Tätigkeit vor weniger als fünf Jahren aufgenommen haben und Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt von der Förderung durch den QualiScheck profitieren.

Ausgeschlossen von der Förderung durch den Bildungsscheck Rheinland Pfalz sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Weitere Voraussetzung für die Ausstellung des Bildungsschecks Rheinland Pfalz ist, dass der Antragsteller im Jahr der Beantragung noch keinen QualiScheck erhalten hat.
Gefördert werden kann die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für handwerkliche, technische, kaufmännische, soziale und pflegerische Berufe vermitteln. Weiterhin sind Maßnahmen, die der Verbesserung der Persönlichkeits-, Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz dienen sowie EDV- und Sprachkurse förderungswürdig. Durch den QualiScheck gefördert werden können nur Kurse, die von einem zertifizierten Weiterbildungsträger angeboten werden.

Von der Förderung durch den QualiScheck ausgeschlossen sind außerdem Maßnahmen, die spezifisch auf einen Arbeitsplatz bezogen sind, der Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder sportlichen Betätigung dienen, der Erwerb einer Fahrerlaubnis sowie die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen. Ebenfalls können Weiterbildungsmaßnahmen für die ein Anspruch auf anderweitige Förderung besteht (etwa Meister-BAföG), deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind oder durch andere Finanzierungsmaßnahmen gefördert werden nicht zusätzlich durch den QualiScheck bezuschusst werden.


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