Der Bildungsscheck Brandenburg

Brandenburger Arbeitnehmer, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2009 und dem 30. Juni 2011 eine berufliche Weiterbildung anstreben, können mit einer Förderung dieser Maßnahme in Form eines Bildungsschecks rechnen.

Dieser Bildungsscheck Brandenburg, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanziert wird, beinhaltet einen Zuschuss zu einer Weiterbildungsmaßnahme in Höhe von 500 Euro. Der Bildungsscheck ist bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH erhältlich und kann pro Person bis zu zweimal jährlich ausgestellt werden. Der Bildungsscheck ist innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt einzulösen.

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Beantragen können diesen Bildungsscheck alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Als sozialversicherungspflichtig gelten jene Arbeitnehmer, welche Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Weitere Voraussetzung für die Gewährung des Bildungsschecks ist, dass der Bewerber nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befindet und noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll, angemeldet ist.

Ebenfalls muss sich der Bewerber, um den Bildungsscheck zu erhalten, selbst an den Weiterbildungskosten (Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt 30 Prozent der anfallenden Kosten. Für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, vermindert sich dieser Betrag auf 10 Prozent der Kosten.
Zur Beantragung des Bildungsschecks wird der Qualifizierungsbedarf des Bewerbers gemeinsam mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH in einem Beratungsgespräch ermittelt. Anschließend wählen Berater und Bewerber gemeinsam eine passende Weiterbildungsmaßnahme aus.

Diese Gespräche können in den LASA-Brandenburg-Beratungsstellen in Potsdam, Frankfurt (Oder), Schönefeld, Neuruppin, Eberswalde und Cottbus wahrgenommen werden.
Gefördert werden kann die Teilnahme an Maßnahmen zur persönlichen Karriereförderung, zur individuellen beruflichen Weiterbildung sowie zur individuellen Berufsplanung. Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 6 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten umfassen.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind dagegen Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung sowie Maßnahmen, die der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Einzelunterricht und berufsabschlussbezogene Qualifizierungen.


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